Allgemeine Produktsicherheit (GPSR)

Was bedeutet die Verordnung?

Seit dem 13. Dezember 2024 ist die Allgemeine Produktsicherheitsverordnung (GPSR) in Kraft. Diese soll sicherstellen, dass alle in der EU in Verkehr gebrachten Produkte einem definierten Sicherheitsstandard entsprechen. Zudem müssen alle erforderlichen Warnhinweise, Sicherheitsinformationen und Gebrauchsanweisungen für Käufer klar erkennbar sein.

SAXOPRINT garantiert, dass unsere Druckprodukte gemäß Artikel 3 der Verordnung (EU) 2023/988 als sicher eingestuft werden (zur Verordnung gelangen Sie hier). Bei normalem oder vorhersehbarem Gebrauch stellen sie keine oder nur minimale Risiken dar, die als akzeptabel gelten und ein hohes Schutzniveau für Gesundheit und Sicherheit der Verbraucher gewährleisten. Unsere Risikoanalyse wird, wie in der Verordnung vorgesehen, den zuständigen Behörden auf Anfrage zur Verfügung gestellt. SAXOPRINT erfüllt sämtliche Herstellerpflichten.

Nachfolgend haben wir die Sicherheit unserer Produkte unter Berücksichtigung ihrer physikalischen, mechanischen und chemischen Eigenschaften bewertet.

Grundsätzlich werden unsere Produkte in Kartons verpackt. Beim Auspacken besteht eine allgemeine Schneidgefahr an den Kartonkanten. Größere Bestellungen werden gegebenenfalls auf Paletten versendet, deren Holz bei Belastung splittern kann. Zur Transportsicherung werden die Pakete auf der Palette mit Folie umwickelt, die eine potenzielle Erstickungsgefahr für Kleinkinder darstellt.

Sicherheitsinformationen über unsere Produkte

Quetschgefahr beim Auf- und Abbau. Sturzgefahr durch Gewichtüberlastung (Max. 110 kg).

Diese Gefahr gilt für folgendes Produkt: Liegestühle

Elektrische Geräteteile dürfen im Netzbetrieb nicht geöffnet werden. Sie stehen unter elektrischer Spannung. Gefahr des Stromschlags.

Diese Gefahr gilt für folgende Produkte: Leuchtschilder und Leuchtsäulen. Unsere WEEE-Registrierungsnummer lautet DE 18384241.